DER VORSTAND
Die Aufgaben des Vorstands
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung (§ 27, Absatz 3 BGB) und die gesetzlichen Vertretung des Vereins.
Vereinszweck
Damit der Verein nicht seinen Zweck der Gemeinnützigkeit verliert, muss der Vereinszweck tatsächlich verfolgt werden. Dieser ist in der Satzung festgelegt.
Buchführung
Ordentliche Buchführung und Rücklagenbildung
Rechtliche Absicherung
Bloß weil die Vereinstätigkeit ehrenamtlich ist, heißt das nicht, dass Vorstände in Haftungsfällen nicht belangt werden können.
Vereinsinteressen verfolgen
Mitglieder, die grob gegen die Interessen des Vereins verstoßen, dürfen vom Vorstand sofort ausgeschlossen werden. Ein Vorstand, der gegen die Interessen des Vereins verstößt oder seine eigenen Interessen verfolgt, hat alles andere als eine gute Vorbildfunktion. Auch einem verantwortlichen Vorstandsmitglied droht der Ausschluss aus dem Verein.
Vereinsvermögen verwalten
Der Verein soll keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Er muss jedoch auch handlungsfähig bleiben. Das Kaufen von Sportgeräten und Verpflegung oder das Renovieren des Vereinsheims sind eben ohne Geld nicht möglich.
Mitglieder-Angelegenheiten
Die Mitglieder eines Vereins haben bei Eintritt oft wenige Kenntnisse über Vereinsregeln. Diese gilt es Ihnen zu erklären. Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Vorstands, die Mitglieder und Mitgliederbeiträge ordentlich aufzulisten.
Rechtliche Aufgaben
Es gibt natürlich auch rechtliche Aufgaben des Vorstands.